COC-Papiere beim Auto aus Österreich oder der Schweiz

COC-Papiere beim Auto aus Österreich oder der Schweiz

Ein gepflegter Audi aus Salzburg oder ein günstiger Jahreswagen aus Zürich: Fahrzeuge aus Österreich und der Schweiz sind bei deutschen Käufern beliebt. Die Zulassung in Deutschland ist in beiden Fällen gut machbar – mit einem entscheidenden Unterschied: Österreich ist EU-Mitglied, die Schweiz nicht. Beim Auto aus Österreich geht es vor allem um die richtigen Fahrzeugpapiere, beim Auto aus der Schweiz kommen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer dazu. In beiden Fällen verlangt die Zulassungsstelle in der Regel die COC-Papiere (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder einen gleichwertigen Nachweis.

Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt durch beide Wege. Worin sich der österreichische Typenschein vom COC unterscheidet, haben wir separat erklärt: Typenschein oder COC – was gilt bei Import und Zulassung?

Vor dem Kauf: diese Unterlagen müssen Sie mitbekommen

Egal ob Österreich oder Schweiz – ohne vollständige Papiere scheitert die Zulassung an der ersten Hürde. Lassen Sie sich übergeben:

  • Die Fahrzeugpapiere des Herkunftslandes im Original. Österreich: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei älteren Fahrzeugen zusätzlich der Typenschein). Schweiz: der graue Fahrzeugausweis, bei der Abmeldung vom Straßenverkehrsamt als „annulliert“ gestempelt.
  • Kaufvertrag oder Rechnung mit Fahrgestellnummer (FIN), Kilometerstand und Preis; beim Händler mit Umsatzsteuerangabe.
  • COC-Papiere, falls vorhanden. Bei Gebrauchtwagen fehlen sie häufig – fragen Sie aktiv danach.
  • Serviceheft, Prüfberichte (§57a-Gutachten „Pickerl“ in Österreich, Prüfbericht Formular 13.20 A in der Schweiz) und alle Schlüssel.

Prüfen Sie, ob die FIN auf dem Typenschild, in den Papieren und im Kaufvertrag identisch ist. Ein Blick auf das Typenschild lohnt sich auch aus einem anderen Grund: Steht dort eine EG-Typgenehmigungsnummer im Format e1*…, hat das Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung – und der Hersteller kann COC-Papiere ausstellen. Wie Sie die Nummer finden und lesen, zeigt unser Beitrag EG-Typgenehmigungsnummer finden und lesen.

Auto aus Österreich zulassen: der EU-Weg

Österreich gehört zur EU. Es fallen keine Zölle und keine Einfuhrumsatzsteuer an; beim Kauf von privat auch keine Umsatzsteuer. Nur ein „Neufahrzeug“ im steuerlichen Sinn (jünger als 6 Monate oder unter 6 000 km) wird in Deutschland mit 19 % Umsatzsteuer nachversteuert – auch beim Privatkauf.

Schritt 1: Papiere prüfen – Typenschein, Datenauszug oder COC?

Hier liegt die häufigste Stolperstelle. Österreich kennt neben dem COC zwei nationale Dokumente:

  • Typenschein: das klassische österreichische Genehmigungsdokument, ausgestellt vom Importeur. Für Fahrzeuge mit nationaler österreichischer Typengenehmigung ist er bis heute das zentrale Papier.
  • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank: Bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung ersetzt dieser Auszug seit einigen Jahren den Typenschein. 

Die deutsche Zulassungsstelle arbeitet mit keinem der beiden Dokumente. Sie braucht die technischen Daten in einer Form, die das deutsche System kennt – und das ist bei einem EU-typgenehmigten Fahrzeug die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Hat Ihr Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung (e-Nummer im Feld K der Zulassungsbescheinigung), können Sie die COC-Papiere direkt beim Hersteller beschaffen. Viele österreichische Fahrzeuge sind VW, Audi oder Škoda – für den Audi gibt es zum Beispiel direkt die COC-Papiere für Audi. Wie das Dokument aussieht, zeigt unser COC-Papier Muster.

Fehlt die EU-Typgenehmigung – typisch bei älteren Fahrzeugen oder bei Fahrzeugen mit rein österreichischer Typengenehmigung – gibt es kein COC. Dann führt der Weg über ein Gutachten nach § 21 StVZO beim TÜV oder der DEKRA; der Typenschein ist dort eine wertvolle Datengrundlage. Was Sie dafür brauchen, steht unter Fahrzeug ohne COC-Papiere zulassen.

Schritt 2: Hauptuntersuchung

Eine gültige Prüfung aus einem EU-Mitgliedstaat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt; viele Zulassungsstellen verlangen bei Importfahrzeugen dennoch eine aktuelle deutsche HU, insbesondere wenn das Pickerl bald abläuft. Planen Sie den HU-Termin sicherheitshalber ein – er lässt sich mit einem eventuellen § 21-Gutachten verbinden.

Schritt 3: Zulassungsstelle

Zur Zulassung in Deutschland bringen Sie mit:

  • Personalausweis, bei Firmen Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • österreichische Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Original (und Typenschein, falls vorhanden)
  • COC-Papiere oder § 21-Gutachten
  • HU-Bericht
  • Kaufvertrag oder Rechnung

Die österreichischen Kennzeichen geben Sie vorher in Österreich zurück oder bringen sie zur Entwertung mit. Für die Überführung nutzen Sie ein deutsches Kurzzeitkennzeichen oder ein österreichisches Überstellungskennzeichen.

Auto aus der Schweiz zulassen: Drittland mit Zoll

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Das Fahrzeug muss daher eingeführt und verzollt werden, bevor es zugelassen werden kann. Der Ablauf:

Schritt 1: Abmeldung in der Schweiz

Der Verkäufer meldet das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt ab. Sie erhalten den annullierten Fahrzeugausweis; die Schweizer Schilder bleiben in der Schweiz. Für die Fahrt nach Deutschland brauchen Sie ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.

Schritt 2: Ausfuhr und Einfuhr beim Zoll

An der Grenze (oder vorab über die Zollanmeldung) wird das Fahrzeug aus der Schweiz ausgeführt und in die EU eingeführt. Fällig werden:

  • Einfuhrumsatzsteuer: 19 % auf den Kaufpreis bzw. Zeitwert zuzüglich Nebenkosten.
  • Zoll: 10 % für Pkw – entfällt, wenn das Fahrzeug nachweislich in der EU hergestellt wurde und ein Präferenznachweis vorliegt (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung). Bei einem in Deutschland gebauten Audi oder BMW lohnt sich dieser Nachweis also doppelt.

Vom Zoll erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung(Zollbescheinigung). Ohne sie nimmt keine deutsche Zulassungsstelle das Fahrzeug an.

Schritt 3: COC-Papiere oder Vollgutachten

Fahrzeuge für den Schweizer Markt entsprechen technisch meist exakt der EU-Ausführung und tragen eine EU-Typgenehmigung – dann stellt der Hersteller auch für sie COC-Papiere aus, und die Zulassung läuft wie bei jedem EU-Import. Die Schweizer „Typengenehmigung“ im Fahrzeugausweis (Feld 24) ist dagegen ein nationales Dokument, das in Deutschland nicht ausreicht.

Gibt es für das Fahrzeug kein COC – etwa weil es ursprünglich für einen anderen Markt gebaut wurde –, bleibt das Vollgutachten nach § 21 StVZO. Hier prüft der Sachverständige das Fahrzeug komplett; der Schweizer Prüfbericht 13.20 A hilft als Datenquelle.

Schritt 4: Hauptuntersuchung und Zulassungsstelle

Die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) wird in Deutschland nicht anerkannt. Sie brauchen eine deutsche HU. Zur Zulassungsstelle bringen Sie dann zusätzlich zu den oben genannten Standardunterlagen den annullierten Fahrzeugausweis und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls mit.

Kosten im Überblick

Posten Auto aus Österreich Auto aus der Schweiz
Zoll keiner 10 % (0 % bei EU-Ursprung mit Nachweis)
Einfuhrumsatzsteuer keine 19 %
Umsatzsteuer bei „Neufahrzeug“ (< 6 Monate / < 6 000 km) 19 % in DE in der Einfuhrumsatzsteuer enthalten
COC-Papiere je nach Hersteller, Preis vor Bestellung sichtbar je nach Hersteller, Preis vor Bestellung sichtbar
HU ggf. erforderlich erforderlich
§ 21-Gutachten (nur ohne COC) ab ca. 150 € bis mehrere Hundert Euro ab ca. 150 € bis mehrere Hundert Euro
Zulassung, Kennzeichen, Überführungskennzeichen wie bei jedem Gebrauchtwagen wie bei jedem Gebrauchtwagen

Die größten Posten sind beim Schweizer Fahrzeug die Einfuhrumsatzsteuer und – ohne COC – das Vollgutachten. Ein COC für wenige Hundert Euro erspart in beiden Ländern den teuersten und langsamsten Schritt.

COC-Papiere für Ihr Importfahrzeug bestellen

Ob der Audi aus Linz oder der BMW aus Basel: Hat das Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung, beschaffen wir die originalen COC-Papiere direkt vom Hersteller. Sie geben die 17-stellige Fahrgestellnummer ein, der Preis Ihrer Marke steht vor der Bestellung fest, und das PDF kommt per E-Mail – das Papier-Original auf Wunsch per Post. Kann der Hersteller für Ihre FIN kein COC ausstellen, erstatten wir den vollen Kaufpreis. Ob Sie ein Original oder ein Duplikat erhalten und was der Unterschied ist, erklären wir unter COC-Bescheinigung: Original oder Duplikat? Alle Marken: COC-Papiere online bestellen.

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FIAT COC Papiere für FIAT


Häufige Fragen

Brauche ich für ein Auto aus Österreich COC-Papiere? In den meisten Fällen ja. Die deutsche Zulassungsstelle kann mit dem österreichischen Typenschein oder Datenauszug nicht arbeiten; bei einem Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung verlangt sie die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Ohne COC bleibt nur das Gutachten nach § 21 StVZO.

Was kostet es, ein Auto aus der Schweiz nach Deutschland zu importieren? Rechnen Sie mit 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis, bei Fahrzeugen ohne EU-Ursprungsnachweis zusätzlich 10 % Zoll, dazu eine deutsche HU, die Zulassungsgebühren und – falls kein COC vorliegt – ein Vollgutachten.

Gilt der österreichische Typenschein in Deutschland? Nein. Der Typenschein ist ein nationales österreichisches Dokument. Für die Zulassung in Deutschland brauchen Sie COC-Papiere oder ein Gutachten; der Typenschein dient dabei nur als Datenquelle.

Reicht der Schweizer Fahrzeugausweis für die Zulassung in Deutschland?Nein. Der Fahrzeugausweis belegt die bisherige Zulassung, ersetzt aber weder die Zollbescheinigung noch den Nachweis der EU-Typgenehmigung. Dafür brauchen Sie die COC-Papiere des Herstellers oder ein § 21-Gutachten.

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